Lärm
Die Bevölkerung empfindet den Fluglärm als stärksten Umwelteinfluss eines Flughafens. Dem tragen das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) des Bundes Rechnung, indem Grenzwerte festgelegt sind. Massgebend ist der Immissionsgrenzwert (IGW).
Die Kurve des IGW umhüllt den Grenchner Flughafenperimeter. Diese Umhüllende muss grundsätzlich eingehalten werden, was ungefähr 90‘000 Bewegungen pro Jahr möglich macht.
Die Pistenverlängerung hat nur geringfügige Auswirkungen auf den Verlauf dieser Kurve. Lediglich in Altreu kommen zwei Liegenschaften neu in diese Umhüllende IGW-Kurve zu liegen. Im Westen des Flughafens verläuft die Kurve dagegen eher näher am Flughafen, d.h. die Immissionen sind geringer.
Flugbetrieb
Am Betriebskonzept ändert die Pistenverlängerung nichts Grundlegendes:
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Die Volten für Kleinflugzeuge bleiben unverändert.
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Bei Westwind wird wie bisher aus Osten gelandet, wobei der Aufsetzpunkt der Geschäftsflugzeuge um rund 450 m nach Osten verschoben wird. Die Lärmbelastung durch diese ohnehin lärmarmen Flugzeuge ist im Landeanflug mit gedrosselter Triebwerksleistung gering.
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Starts Richtung Westen und Landungen aus Westen betreffen Altreu nicht.
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Starts Richtung Osten (bei Bise) sind relativ selten. Die modernen Geschäftsflugzeuge steigen sehr schnell und sind im Bereich Altreu bereits recht hoch. Die Immissionen sind entsprechend mässig.
Insgesamt kann man sagen, dass die Pistenverlängerung an der Lärmsituation – nicht nur insgesamt, sondern auch in Altreu - nur wenig ändert.
Kontrolle
Das Lärmempfinden des Menschen ist subjektiv und wird zudem von der Tageszeit, Dauer, Tonhöhe, Plötzlichkeit des Lärmereignisses beeinflusst. Persönliche Einstellung und diese Faktoren in Kombination bestimmen massgeblich, ob Lärm als besonders lästig erscheint, oder toleriert wird.
Der Flughafen hat bewiesen, dass er gewillt und in der Lage ist, auf die Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Insbesondere pocht er auf die strikte Einhaltung der vorgeschriebenen Volten und Betriebszeiten. Er wacht über die Einhaltung (z.B. Voltenkontrolleure) und sanktioniert nötigenfalls Verfehlungen von Piloten. Soweit der Flughafen darauf Einfluss nehmen kann, ergreift er auch Massnahmen gegen Flugzeugtypen mit übermässiger Lärmemission.
Über geplante Abweichungen des Flugbetriebs vom Betriebsreglement informiert der Flughafen vorsorglich (z.B. Messflüge des BAZL ausserhalb der Betriebszeiten, Flugschauen, Meisterschaften etc.). Unvorhergesehene Lärmereignisse ausserhalb der Betriebszeiten sind in aller Regel auf medizinische Notfälle (Organtransporte, Rettungsflüge etc.) zurückzuführen.

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